Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Denkanstöße zur Karikatur finden sich im Heft (S.6). Bei Unklarheiten wendet Euch bitte an Eure Lehrkräfte.
Bild: Gerhard Mester
22. Juli 2024
Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Denkanstöße zur Karikatur finden sich im Heft (S.6). Bei Unklarheiten wendet Euch bitte an Eure Lehrkräfte.
Bild: Gerhard Mester
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